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BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 466/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pauschalierter "Gedingezuschlag" - Vertraglicher Anspruch eines bei einer Staatswerft beschäftigten Schlossers auf ungekürzte Gedingezulage zum Normallohn aus Hauptabrede oder Nebenabrede zum Arbeitsvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Oldenburg, 17.11.1981 - 4 (2) Ca 2118/81
- BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 466/83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 09.09.1981 - 4 AZN 213/81
Übertarifliche Vergütung - Nebenabrede
Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 466/83
Davon ausgehend hat der Senat auch in der Zusage einer übertariflichen Vergütung keine Nebenabrede im Sinne von § 4 Abs. 2 BAT, der mit § 4 Abs. 2 MTB II wörtlich übereinstimmt, gesehen (BAG Beschluß vom 9. September 1981 - 4 AZN 213/81 -, AP Nr. 7 zu § 4 BAT). - BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83
Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung
Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 466/83
Das sind die beiderseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag, nämlich die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und das Entgelt des Arbeitgebers für geleistete Arbeiten (vgl. auch BAG Urteil vom 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 5/80
Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundespost - Anspruch auf Fortzahlung …
Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 466/83
Nach Auffassung des Dritten Senats handelt es sich bei Nebenabreden um irreguläre, im tariflichen System nicht vorgesehene Leistungen, die Ausnahmecharakter haben (BAG 40, 126, 132; BAG Urteil vom 8. März 1983 - 3 AZR 224/80 -, unveröffentlicht). - BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79
Nebenabrede
Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 466/83
Nebenabreden sind nach der Senatsrechtsprechung Vereinbarungen der Parteien des Arbeitsvertrags, die weder die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers noch die Gegenleistung des Arbeitgebers unmittelbar betreffen (BAG Urteil vom 9. Dezember 1981 - 4 AZR 312/79 -, BAG 37, 228, 233 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT).