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   BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 466/83   

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https://dejure.org/1986,7828
BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 466/83 (https://dejure.org/1986,7828)
BAG, Entscheidung vom 07.05.1986 - 4 AZR 466/83 (https://dejure.org/1986,7828)
BAG, Entscheidung vom 07. Mai 1986 - 4 AZR 466/83 (https://dejure.org/1986,7828)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pauschalierter "Gedingezuschlag" - Vertraglicher Anspruch eines bei einer Staatswerft beschäftigten Schlossers auf ungekürzte Gedingezulage zum Normallohn aus Hauptabrede oder Nebenabrede zum Arbeitsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZN 213/81

    Übertarifliche Vergütung - Nebenabrede

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 466/83
    Davon ausgehend hat der Senat auch in der Zusage einer übertariflichen Vergütung keine Nebenabrede im Sinne von § 4 Abs. 2 BAT, der mit § 4 Abs. 2 MTB II wörtlich übereinstimmt, gesehen (BAG Beschluß vom 9. September 1981 - 4 AZN 213/81 -, AP Nr. 7 zu § 4 BAT).
  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 466/83
    Das sind die beiderseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag, nämlich die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und das Entgelt des Arbeitgebers für geleistete Arbeiten (vgl. auch BAG Urteil vom 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 5/80

    Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundespost - Anspruch auf Fortzahlung

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 466/83
    Nach Auffassung des Dritten Senats handelt es sich bei Nebenabreden um irreguläre, im tariflichen System nicht vorgesehene Leistungen, die Ausnahmecharakter haben (BAG 40, 126, 132; BAG Urteil vom 8. März 1983 - 3 AZR 224/80 -, unveröffentlicht).
  • BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79

    Nebenabrede

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 466/83
    Nebenabreden sind nach der Senatsrechtsprechung Vereinbarungen der Parteien des Arbeitsvertrags, die weder die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers noch die Gegenleistung des Arbeitgebers unmittelbar betreffen (BAG Urteil vom 9. Dezember 1981 - 4 AZR 312/79 -, BAG 37, 228, 233 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT).
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